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Sachverständigenhonorar
In Abhängigkeit vom akademischen Anspruch und der Problemstellung des erteilten Auftrags berechnen wir einen Kostensatz von
70,00 € bis 90,00 €
pro Stunde.
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Fahrtkosten
In Abhängigkeit von der zurückgelegten Strecke erfolgt ein degressiver Fahrtkostensatz von 0,75 € bis 0,40 € je km.
Für Stadtfahrten innerhalb von Köln berechnen wir eine Pauschale in Höhe von 30,00 €.
Flug-/Bahnreisen und Leihwagenkosten werden ohne einen Aufschlag in gleicher Höhe weiterberechnet.
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Sonstige Kosten (Kommunikation, Fotos, Papiere, Schreibaufwand, etc.)
werden individuell, abhängig vom Aufwand, mit einem wirtschaftlich vertretbaren Aufschlag, zum Ansatz gebracht.
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Fremdkosten (Labor- und sonstige externe Prüfkosten sowie Übersetzungen)
werden ohne einen Aufschlag in gleicher Höhe weiterberechnet.
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Nach vorheriger Rücksprache sind in Einzelfällen auch Festpreisvereinbarungen für einen kompletten Auftrag möglich, wenn der zu investierende Arbeitsaufwand im Vorfeld ungefähr absehbar ist.
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